Asylbewerberleistungen 2008 erstmals unter 1 Milliarde Euro

22.09.2009 | Wiesbaden
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betrugen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2008 in Deutschland 842,48 Millionen Euro. Seit Bestehen der Asylbewerberleistungsstatistik (1994) lagen sie damit erstmals unter der Milliardengrenze. Gegenüber dem Vorjahr(1,03 Milliarden Euro) gingen sie um rund ein Fünftel (18,4%) zurück.

Ungefähr drei Viertel (71,8%) der Bruttoausgaben wurden für Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (so genannte Regelleistungen) ausgegeben, ungefähr ein Viertel (28,2%) für besondere Leistungen, vorwiegend Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 28,68 Millionen Euro - größtenteils Erstattungen anderer Sozialleistungsträger - betrugen die Nettoausgaben rund 813,80 Millionen Euro. Dies sind rund ein Fünftel (19,2%) weniger als 2007. Im Jahr 2008 wurden in Deutschland für Asylbewerberleistungen pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch knapp 10 Euro netto aufgewendet, 2007 waren es noch über 12 Euro netto pro Kopf.

Mit den Ausgaben ging auch die Zahl der Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz zurück. Nach den noch vorläufigen Ergebnissen erhielten zum 31.12.2008 in Deutschland rund 128 000 Personen entsprechende Regelleistungen. Gegenüber 2007 sank damit die Zahl der Leistungsempfänger um 16,6%. Dies ist der niedrigste Empfängerstand in der Asylbewerberleistungsstatistik. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen verzeichnet; seitdem ist die Zahl der Leistungsbezieher jährlich gesunken.

Rund 41 000 Menschen erhielten nach vorläufigen Daten zum Jahresende 2008 neben den Regelleistungen besondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (- 21,5% gegenüber 2007).

Quelle: Pressemeldung Statistisches Bundesamt

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