Ehegattennachzug erleichtern - Grüne legen Gesetzentwurf vor

06.05.2010 | Berlin
Zum Fraktionsbeschluss, einen Gesetzentwurf zur Erleichterung des Ehegattennachzugs in den Bundestag einzubringen, erklärt Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik:

Mit unserem Gesetzentwurf beabsichtigen wir, die im Jahr 2007 eingeführten Verschärfungen beim Ehegattennachzug zurückzunehmen. Insbesondere wollen wir, dass der Ehegattennachzug nicht mehr vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig gemacht wird.

Das Spracherfordernis führt in vielen Fällen zu erheblichen Eingriffen in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl. Denn für die nachziehenden Ehegatten ist der Spracherwerb im Herkunftsland oft kaum möglich, da es zum Beispiel in ländlichen Regionen an Schulungsmöglichkeiten fehlt. In manchen Fällen müssen die Ehegatten jahrelang getrennt voneinander leben. Die Regelung verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Grundgesetz, denn das Spracherfordernis gilt nicht für alle Ehegatten von Ausländerinnen und Ausländern, sondern benachteiligt ohne sachlichen Grund bestimmte Personengruppen.

Unser Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass der Ehegattennachzug zu Deutschen unabhängig von der selbständigen Lebensunterhaltssicherung gewährt werden muss. Das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland ist nach der geltenden Regelung uneingeschränkt allein den Deutschen möglich, die es sich finanziell leisten können oder die seit Geburt Deutsche sind. Wer dagegen Sozialleistungen beziehen muss und/oder eine andere Muttersprache hat, kann in vielen Fällen nicht mehr davon ausgehen, eine binationale Partnerschaft in Deutschland führen zu können. Die unterschiedliche Behandlung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nach ethnischer Herkunft und vorhergehendem Wohnsitz widerspricht dem Prinzip der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit. Ein Zwei-Klassen-System deutscher Staatsangehöriger ist mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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