Experten fordern Änderung bei Spätabtreibung
Die Expertenanhörung am Montag hat deutlich gemacht, dass eine gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dringend notwendig ist, um schwangeren Frauen zu helfen und Leben zu schützen.
Die Fachleute bestätigten, dass
* gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, weil Schwangere, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden, welche zum Abbruch einer späten Schwangerschaft führen können, derzeit nicht immer ausreichend beraten werden.
* wenn festgestellt wird, dass das ungeborene Kind behindert ist, der Arzt unter Hinzuziehung von spezialisierten Fachärzten die Schwangere medizinisch und psychosozial beraten sollte.
* es wichtig ist, dass Ärzte auch Schwangere medizinisch und psychisch beraten, bei denen - unabhängig von der Gesundheit des Kindes - ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung der Frau (z.B. Depression, verdrängte Schwangerschaft) in Erwägung gezogen wird.
* der Arzt auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hinweisen und auf Wunsch auch dorthin vermitteln sollte.
* die statistische Erfassung der späten Schwangerschaftsabbrüche derzeit sicher nicht stimmt und die Verbesserung der Statistik verfassungsrechtlich geboten ist.
* der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Anonymität der Frau und ihrer Familie gewährleistet.
* die Mindestbedenkzeit von drei Tagen wichtig ist, damit die Schwangere nicht im Schockzustand eine Entscheidung trifft.
* eine gesetzliche Regelung daher unbedingt notwendig und verfassungsrechtlich geboten ist. Untergesetzliche Regelungen allein sind nicht ausreichend und nur zusätzlich zu einer Gesetzesänderung sinnvoll.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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