Hintergrundinformation: Stand der Zulassungen von Neonikotinoid-haltigen Saatgutbehandlungsmitteln
Am 11. Februar 2009 hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einer Eilverordnung das Inverkehrbringen und die Aussaat von Maissaatgut geregelt, das mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelt ist. Diese Eilverordnung sieht ein vollständiges Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens sowie der Aussaat von Maissaatgut vor, welches mit Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde. Aus Vorsorgegründen erteilt das BVL zurzeit ebenfalls keine weiteren Zulassungen oder Zulassungsverlängerungen für Saatgutbehandlungsmittel mit Neonikotinoiden für andere Saaten.
Stand der Entwicklung
Im vergangenen Jahr vereinbarte das BVL gemeinsam mit der Industrie eine Qualitätssicherung für Maissaatgut und die Umrüstung von Sägeräten zur Minderung der Staubemission. Zu diesem Zweck hat das BVL in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) einen Grenzwert für die Abriebfestigkeit von Saatgutbehandlungsmitteln an Maissaatgut in Höhe von 0,75 g Staub pro 100000 Korn festgelegt. Für Sägeräte gilt eine Minderung der Emission von Stäuben in Höhe von 90 % (nach einer Messvorschrift des JKI). Nur Sägeräte, die diese Norm erfüllen, werden in einer Liste des JKI geführt und dürfen für die Aussaat von Maissaatgut, das mit einem zugelassenen Insektizid gebeizt ist, verwendet werden. Die im Jahr 2008 erarbeiteten Daten zu Abrieb und Emission belegen die technische Machbarkeit einer Minderung der Exposition von Nichtzielorganismen auf angrenzenden Flächen um 99 % im Vergleich zur Maisaussaat im Frühjahr 2008.
Am 25. Juni 2008 hatte das BVL das Ruhen der Zulassungen von Saatgutbehandlungsmitteln für die Behandlung von Raps aufgehoben und dies mit einem Aussaatmonitoring verbunden. Die Ergebnisse dieses Monitorings stützen die Entscheidung des BVL: Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Anwendung von Saatgutbehandlungsmitteln aus der Gruppe der Neonikotinoide an Rapssaatgut im Jahr 2008 zu einer Gefährdung von Honigbienen geführt hat. Sämtliche Staubwerte lagen deutlich unterhalb der bekannten Effektschwellen für Clothianidin bzw. Thiamethoxam. Aus Vorsorgegründen wird das BVL aber auch für Rapssaatgut noch weitergehende Regelungen zur Abriebfestigkeit und Staubfreiheit festlegen.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) wurde für die Saison 2009 ein Leitfaden für die Praxis zum Umgang mit behandeltem Saatgut erstellt, in dem Landwirte explizit aufgefordert werden, Maßnahmen zum Schutz der Honigbiene zu berücksichtigen.
Weiterer Forschungsbedarf
In den vergangenen Monaten wurde weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt, der abgearbeitet werden muss. Hier sind vorrangig die Festlegung von Grenzwerten für die Abriebfestigkeit (Bestimmung des Feinstaubanteils von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut mit Hilfe des Heubachtestes) für verschiedene Sorten und Kulturen, die notwendigen technischen Verbesserungen bei der Saatgutbehandlung und -reinigung, die Überprüfung der Drilltechnik (mechanische Systeme, pneumatische Saugluft- / Druckluftsysteme) im Hinblick auf die Emission von Stäuben sowie die Höhe der Driftwerte von Stäuben zu nennen. Der gegenwärtig intensiv diskutierte mögliche Expositionspfad über Guttation wird mit besonders hoher Priorität untersucht. Das heißt es wird überprüft, in wie weit über die Ausscheidung von Wassertropfen durch Pflanzen eine Gefährdung von Bienen und anderen Nichtzielorganismen durch systemische Insektizide unter natürlichen Bedingungen möglich ist.
Vor dem Hintergrund der Informationen und neuen Daten aus dem Jahr 2008 zu Staubgehalten in Saatgutverpackungen wird die Anwendungssicherheit für Anwender, Umstehende und Anwohner durch wirkstoffbeladene Abriebstäube zum Zeitpunkt der Aussaat neu bewertet.
Die Abarbeitung des genannten Forschungsbedarfes wird von verschiedenen Stellen zurzeit aktiv betrieben. Von den Ergebnissen wird es abhängen, ob und ggf. für welche Saaten und unter welchen Bedingungen Neonikotinoide zukünftig zugelassen werden können.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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