Knappschaft weist auf Gebärmutterhalskrebsberatung hin

19.03.2009 | Bochum
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen gesetzliche Zuzahlungen bis zur Höhe von zwei Prozent ihrer jährlichen Einnahmen leisten. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Die darüber hinaus gehenden Beträge werden auf Antrag erstattet.

Wie "tag", das Mitgliedermagazin der Knappschaft, in seiner neuesten Ausgabe 3 / 2009 berichtet, müssen Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind, zusätzlich die Teilnahme an einer Beratung über die Chancen und Risiken der Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs nachweisen. Damit sichern sich die Frauen bereits heute den Anspruch auf die niedrigeren Zuzahlungen, auch wenn die Krankheit erst viele Jahre später auftritt. Die Knappschaft rät diesen Frauen daher, sich innerhalb von zwei Jahren nach ihrem 20. Geburtstag über die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs beraten und die Teilnahme bestätigen zu lassen.

Früherkennungsuntersuchungen können das Erkrankungsrisiko und die Sterblichkeit senken, haben aber auch Risiken. Die Beratung über Chancen und Risiken dient dazu, dass Frauen eine fundierte Entscheidung über die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung treffen können.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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