Lebensmittelsicherheit und Risikobewertung: Begrenzte Antworten auf wichtige Fragen
Das Auge isst mit, heißt es. Doch vieles, was wir essen, ist nicht sichtbar - und in manchen Fällen gefährlich: Der Melamin-Skandal in China hat das auf drastische Weise gezeigt. Die menschlichen Sinne sind nur eingeschränkt in der Lage zu beurteilen, ob ein Nahrungsmittel sicher ist oder nicht. Auch analytische Methoden haben hier ihre Grenzen: Selbst wenn giftige Substan- zen gefunden werden, ist es schwierig einzuschätzen, ob sie eine Gefahr für den Konsumenten darstellen oder nicht. Vom 12. bis 13. Februar 2009 trafen sich internationale Experten der Agrochemie und Lebensmittelindustrie auf der 7. Internationalen Fresenius-Konferenz "Food Safety and Dietary Risk Assessment" in Köln. Auf Einladung der Akademie Fresenius und des SGS Institut Fresenius diskutierten 22 Referenten - Behördenvertreter, Wissen- schaftler, Handels- und Industrieexperten aus dem In- und Ausland - die jüngsten Entwicklungen auf den Gebieten Risiko- und Expositionsbewertung, Rückstandshöchstmengen (Maximum Residue Levels - MRLs) und Standards für Lebensmittelsicherheit.
Pestizidrückstände sind ein Hauptthema für die Lebensmittelsicherheit.
Bis zum 1. September 2008 waren sowohl die Europäische Kommission als auch die EU-Mitgliedstaaten verantwortlich für die gesetzliche Regelung von Pestizidrückständen. Mehr als 45.000 Gemeinschafts-MRL-Werte sind seit 1976 für zahlreiche Lebensmittel in Bezug auf 245 Pestizide festgelegt worden. Für die Zehntausende von Pestizid-Lebensmittel-Kombinationen, für die keine EU-Grenzwerte existierten, konnten die Mitgliedstaaten nationale MRLs festlegen, um den Handel zu ermöglichen und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
Viele Produkte fallen noch nicht unter die MRL-Verordnung
Seit dem 1. September definiert die Verordnung 396/2005/EG über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs ein neues, vollständig harmonisiertes Regelwerk für Pestizidrückstände. Ziel dieser Verordnung ist es, die gesetzliche Regelung zu vereinfachen, indem sie die Pestizid-MRLs EU-weit angleicht und direkt anwendbar macht. "Seither sind alle Probleme gelöst, könnte man erwarten. Leider ist das jedoch nicht der Fall", betonte Karsten Hohgardt (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL) auf der Fresenius-Konfernz. Die Gesetzgebung deckt alle Nahrungs- mittel pflanzlichen Ursprungs und die meisten tierischen Ursprungs ab - allerdings sind weder Fisch und Fischprodukte, Schalentiere, Weichtiere noch andere maritime und Süßwasser-Nahrungsmittelprodukte gesetzlich geregelt, ebenso wenig Pflanzen, die ausschließlich als Futtermittel dienen. Laut Hohgardt könnte eine MRL-Harmonisierung dieser Produktgruppen bis 2011 abgeschlossen sein. Außerdem werde noch eine Regelung für verarbeitete Produkte diskutiert. Hohgardt wies darauf hin, dass für vorübergehende Maßnahmen in manchen Fällen die nationalen Rückstandsdefinitionen im Hinblick auf die Durchsetzung der Verordnung nicht mit der Rückstands- definition der EG übereinstimmen. Es gebe noch einige Punkte, die bisher weder durch nationale noch durch EU-Gesetze geklärt worden seien.
MRL-Berechnung: Leitlinien gefragt
Heutzutage bewegen sich Nahrungs- und Futtermittel mehr oder weniger frei auf dem Weltmarkt. Daher ist ein internationaler Ansatz im Umgang mit Pestizidrückständen notwendig, um die Verbraucher vor Gesundheitsschäden zu schützen. Im Jahr 2003 gründete die OECD die "Residue Chemistry Expert Group". Seither wurden acht Leitlinien und vier Leitliniendokumente erarbeitet und verabschiedet. Eine Schlüsselfrage ist, wie MRLs berechnet werden. Auf der "Food Safety"-Konferenz der Akademie Fresenius stellte Domingo Salazar (Syngenta, England) verschiedene Methoden, die von der EU und der NAFTA entwickelt wurden: "Beide Verfahren sind wissenschaftlich fundiert und müssen Kompromisse machen zwischen einer möglichst hohen mathema- tischen Objektivität, der Anwendbarkeit für Rückstandsproben und der Benutzerfreundlichkeit." Die OECD sollte versuchen, die EU- und NAFTA-Verfahren soweit wie möglich in Einklang zu bringen, forderte Salazar. Ein OECD MRL-Berechnungs-Tool müsse einfach zu bedienen sein, ohne dass der Anwender ausgedehnte statistische Kenntnisse benötigt; außerdem sollte es einen klaren und unmissverständlichen MRL-Vorschlag erzeugen für die meisten Rückstandsdaten, die aus den Feldversuchen hervorgegangen sind.
Risikobewertung von Mehrfachrückständen
Verbraucher können mehr als einem Pestizid ausgesetzt sein, etwa indem sie ein Nahrungsmittel verzehren, das mehr als ein Pestizid enthält. Die Öffentlichkeit ist über Mehrfachrückstände besorgt, weil diese mit einem verstärkten oder unsachgemäßen Pestizideinsatz und mit beträchtlichen Gesundheitsrisiken in Verbindung gebracht werden, die noch nicht ausreichend von der Pestizid-Risikobewertung abgedeckt wurden, erklärte Britta Michalski (Bundesamt für Risikobewertung - BfR) auf der Fresenius-Konferenz. Proben, die in Deutschland zwischen 2004 und 2006 genommen wurden, zeigten, dass Mandarinen, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Orangen und Tafeltrauben stark betroffen sind: 70 Prozent oder mehr der Proben, mit messbaren Rückständen, wiesen mehr als eine Verbindung auf. Allerdings sind toxische Wechselwirkungen von Mehrfachrückständen in Lebensmitteln nur zu bei Pestiziden zu erwarten, die dieselbe toxikologische Wirkungsweise haben, stellte Michalski klar. Diese Pestizide werden in sogenannte CAGs (Common Assessment Groups - Gemeinsame Bewertungsgruppen) zusammengefasst. Bei Zitronen, Birnen, Pfirsichen, Trauben, Beeren, Paprika Tomaten, Salat und Tee enthielten bis zu 25 Prozent der Proben mit messbaren Rückständen mindestens zwei Pestizide derselben CAG, berichtete Michalski. Das war kaum der Fall bei Äpfeln, Erdbeeren, Bananen, Ananas, Gemüse, Äpfeln, Kartoffeln und Getreidekörnern.
Europaweite Datenbank über den Verzehr von Lebensmitteln
Daten über den Verzehr von Lebensmitteln sind ein integraler Bestandteil der Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). "Wir müssen mehr darüber wissen, was wir essen", brachte es Stefan Fabiansson (EFSA) auf den Punkt. Um entsprechende Daten zu erfassen, gibt es drei verschiedene Informationsquellen: Daten über die Lebensmittelversorgung, Auskünfte aus Haushaltserhebungen und Daten aus Ernährungsbefragungen von Einzelpersonen. Fabiansson: "Für eine Risikobewertung reichen durchschnittliche Konsumptionsniveaus nicht aus. Auch Personen, die vom Mittelwert abweichen, müssen unbedingt berück- sichtigt werden - also diejenigen, die relativ hohe Mengen an fester und flüssiger Nahrung verzehren." Aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Systeme der Lebensmittelkategorisierung können die nationalen Daten oft nicht direkt miteinander verglichen werden. Deshalb hat die EFSA die "Europäische Übersichtsdatenbank über den Verzehr von Lebensmitteln" entwickelt. Dort werden Daten der Mitgliedstaaten zum durchschnittlichen täglichen Verzehr von Lebensmitteln pro Person gesammelt. Die Datenbank umfasst 15 breit gefasste Lebensmittelkategorien (z. B. Milch und Milchprodukte) und 21 Unterkategorien (z. B. Käse). Ziel der Übersichts- datenbank ist es, ein nützliches erstes Instrument für Screening-Zwecke bereitzustellen. "Um die Genauigkeit zu erhöhen, müssen die bestehenden Daten über den Lebensmittelkonsum zusammengetragen werden - und zwar bis ins feinstmögliche Detail bezogen auf Erwachsene andere Bevölkerungs- gruppen wie kleine Kinder, ältere Menschen und andere", schlug Fabiansson vor. Langfristig, so Fabiansson weiter, sollten die Mitgliedstaaten neue, angeglichene Daten zum Lebensmittelverzehr im Rahmen einer europaweiten Ernährungsstudie zusammentragen.
Quelle: Pressemeldung Die Akademie Fresenius GmbH
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