Liebe, Luft und Lauflernschuhe - Für ca. 15 Millionen Kinder zahlt die Familienkasse Kindergeld und Kinderzuschlag
Kinder brauchen vor allem Liebe. Aber nicht nur – sie brauchen auch Schuhe, Wassermalkästen, Ritterburgen, Mäntel, Fahrkarten und vieles, vieles mehr. Für all diese Ausgaben, die auf Eltern unweigerlich zukommen, zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit seit 1961 im Auftrag des Bundes das Kindergeld. In manchen Fällen gewährt der Staat zusätzlich zum Kindergeld auch noch den so genannten Kinderzuschlag.
Wann gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es für folgende Kinder:
- Kinder bis 18 Jahren
- Kinder in (Berufs-)Ausbildung oder ohne Ausbildungsplatz bis 25 Jahre
- arbeitslose und Arbeit suchende Kinder bis 21 Jahre
- behinderte Kinder
Bedingung bei Kindern über 18 Jahre: Das Jahreseinkommen des Kindes liegt unter dem Existenzminimum von 7680 Euro.
Wann gibt es Kinderzuschlag?
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für unverheiratete Kinder unter 25 Jahre, die in ihrem Haushalt leben, wenn
- für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
- die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze (bei Elternpaaren in Höhe von 900 Euro und bei Alleinerziehenden in Höhe von 600 Euro) erreichen,
- das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
- der Bedarf der Familie durch Zahlung von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld besteht.
Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind jeweils bis zu 140 Euro monatlich.
Ausgaben der Familienkassen
Im Jahr 2007 zahlten die Familienkassen fast 30 Milliarden Euro Kindergeld und Kinderzuschlag an Eltern und Alleinerziehende aus. Davon profitierten rund 15 Millionen Kinder und deren Eltern.
Sicher decken Kindergeld und Kinderzuschlag bei weitem nicht die Kosten, die den Eltern durch ein Kind entstehen. Trotzdem sind sie eine willkommene und spürbare finanzielle Unterstützung. Die Statistik weiß, dass der Lebensstandard von Paaren mit Kindern um einiges niedriger ist, als der von Paaren, die keine Kinder haben. Kein Wunder – muss doch hier das Einkommen durch mehr Familienmitglieder geteilt werden.
Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit
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