Sorgerecht: Gerechtigkeitslücke schließen
Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres.
Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben, nur weil die Mutter die Zustimmung verweigert. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen. Nur so kann die derzeitige Gerechtigkeitslücke für unverheiratete Väter endlich geschlossen werden; das Veto-Recht der Mutter ist nicht länger haltbar.
Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Das Kindeswohl muss für alle kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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