Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder wird Gesetz

26.11.2003 | Augsburg
Das soziale Engagement der betapharm Arzneimittel GmbH hat die Grundlage dafür geliefert, dass die sozialmedizinische Nachsorge für Kinder neu ins SGB V aufgenommen wurde. Damit ist Deutschland das erste europäische Land, das sozialmedizinische Nachsorge gesetzlich regelt.

Seit 1998 beschäftigt sich die betapharmArzneimittel GmbH mit dem Thema Nachsorge. Das AugsburgerGenerikaunternehmen fördert die gemeinnützige Einrichtung Der Bunte Kreise.V., die sich auf interdisziplinäre, familienorientierte Nachsorge von Kindernspezialisiert hat. Schließlich sind die Familien von Früh- und Risikogeborenensowie Kindern mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen mit weit mehr alsmedizinischen Problemen konfrontiert. Horst Erhardt, Geschäftsführer des betaInstituts für sozialmedizinische Forschung und Entwicklung, erläutert: "Diebetroffenen Familien müssen nach der Entlassung ihres Kindes aus demKrankenhaus mit psychischen, sozialen, finanziellen und anderen Belastungenfertig werden. Meist alleine, denn die psychosozialen Dienste in der Klinik sind inder Regel personell unterbesetzt. Häufige Folge sind kostentreibende Wiedereinweisungen, die die Familien zusätzlich belasten." Mit professionellenCase Managerinnen hilft der Bunte Kreis den betroffenen Eltern, die durch dieErkrankung veränderte Situation möglichst schnell zu bewältigen.

Schon bald nach Beginn ihrer Zusammenarbeit definierten betapharm und derBunte Kreis die fehlende Nachsorge als grundsätzliches Problem undengagierten sich für eine gesamtgesellschaftliche Verbesserung. Gemeinsamgründeten beide Partner 1999 das beta Institut für sozialmedizinische Forschungund Entwicklung. Im Rahmen einer kürzlich abgeschlossenensozioökonomischen Studie konnte das beta Institut wissenschaftlich belegen,dass Nachsorge die Situation der Familien verbessert und keine zusätzlichenKosten verursacht.

Damit war der Weg frei für eine Gesetzesinitiative: Im Juni dieses Jahresübergaben das beta Institut und der Bunte Kreis die Gesetzesinitiative fürsozialmedizinische Nachsorge an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt undden Gesundheitsexperten Horst Seehofer. Im Rahmen der Gesundheitsreformwurde die sozialmedizinische Nachsorge für Kinder bis 12 Jahre ins Gesetzaufgenommen. Damit ist Deutschland das erste europäische Land, das einentsprechendes Gesetz verabschiedet hat. "Für uns ist die Aufnahme dersozialmedizinischen Nachsorge in das Sozialgesetzbuch ein riesiger Erfolg", freutsich betapharm-Geschäftsführer Peter Walter. "Damit haben wir allen Skeptikernbewiesen, dass unternehmerischer Gemeinsinn tatsächlich positive Veränderungen für die Gesellschaft bewirken kann". Auch Corporate Citizenship-Experte Professor Dr. André Habisch von der Universität Eichstätt bezeichnet dieAktion als Musterbeispiel für strategisches Bürgerengagement: "Viele aktuelleProbleme lassen sich nur lösen, wenn sie wie hier von Unternehmen undsozialen Einrichtungen partnerschaftlich angegangen werden", so Habisch.

Die konkrete Ausgestaltung der Paragraphen 43 (2) und 132c wird derzeit vonden Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt. Dabei geht es um dieVoraussetzungen für Nachsorge, um Inhalt und Qualität der Maßnahmen sowiedie Qualifikation der Leistungserbringer. Für die bereits bestehenden Nachsorgeeinrichtungen wird schon jetzt mit einer deutlichen Verbesserung derfinanziellen Situation gerechnet.

Quelle: Pressemeldung betapharm Arzneimittel GmbH

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