Umfrage: Was gehört in die GKV?

17.07.2001 | Köln
98 Prozent aller an einer Fragebogenaktion beteiligten Kassenärzte sind dafür, den derzeit gültigen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zu dritteln. Und zwar soll ein Drittel der jetzigen Kassenleistungen solidarisch finanzierte Grundleistung bleiben, ein weiteres Drittel soll als GKV-Wahlleistung versichert und das letzte Drittel als reine Privatleistung behandelt werden.

Dies ergab eine Umfrage der Zeitschriften "der niedergelassene arzt", "Wirtschaftsmagazin für den Allgemeinarzt" und "Ärztliche Praxis", an der sich über 2.060 niedergelassene Ärzte beteiligten.

Dabei setzen die Ärzte ganz deutliche Schwerpunkte: Während Leistungen wie etwa die einfache Beratung, der dringende Hausbesuch inklusive Anfahrt und die Krebsfrüherkennung mit Zustimmungsraten zwischen 64 und 97 Prozent ganz eindeutig in der Basisversorgung bleiben sollen, werden die Psychotherapie und die Gesundheitsuntersuchung ab 35 Jahren überwiegend dem individuellen Wahlbereich zugerechnet. Als reine Privatleistungen des Versicherten sollen nach Meinung der niedergelassenen Ärzte künftig z.B. die Empfängnisregelung, Sterilisation, Folgen des Rauchens oder fremdverschuldete Verletzungen gelten.

Damit findet die seit fast zwei Jahren immer wieder erhobene Forderung des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, nach einer Neudefinition der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Einführung von Solidar- und Individualleistungen eine außerordentlich breite Unterstützung der Vertragsärzte.

Dadurch würden nicht nur Rationalisierungsreserven freigelegt. Eine Unterteilung des GKV-Leistungskataloges ermögliche darüber hinaus einen individuell gestalteten differenzierten versichertenbezogenen Schutz. Wichtig sei jedoch, dass die so genannten großen Risiken bei jeglicher Veränderung solidarisch abgesichert sein müssten, betonte der NAV-Virchow-Bund.

Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund

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