Kostenübernahme der Krankenkassen bei LRS – ist sie möglich?

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Bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche handelt es sich um eine Lernschwäche, die mehr Kinder betrifft, als anzunehmen ist. Meist fällt sie erst in der Schule auf und wird dann durch einen Arzt diagnostiziert. Mit Hilfe von einer Therapie kann Kindern aber gut geholfen werden. Doch wer übernimmt die Kosten für die Therapie. Ist eine Kostenübernahme der Krankenkassen bei LRS möglich?

Anzeichen für eine Lernschwäche beim Kind

Meist dauert es eine ganze Weile, bis die LRS bei einem Kind erkannt wird. Der Grund dafür ist, dass erst einmal von einfachen Lernschwierigkeiten ausgegangen wird, die in den Griff zu bekommen sind. Erst nach und nach kristallisiert sich dann heraus, dass die Schwierigkeiten beim Kind doch tiefer sitzen. Besser ist es, wenn die LRS rechtzeitig erkannt wird. Es gibt einige Anzeichen, die einen Hinweis auf die Schwäche geben können. Zu diesen Anzeichen gehören die folgenden Punkte:

  • Beim Lesen stockt das Kind häufiger
  • Das Kind hat eine recht geringe Geschwindigkeit beim Lesen
  • Immer wieder werden Silben, Buchstaben oder sogar Wörter vertauscht
  • Das Kind kann nach dem Lesen nicht sagen, was der Inhalt des Textes ist
  • Beim Schreiben werden gleiche Wörter unterschiedlich geschrieben
  • Das Kind schreibt auch falsch ab
  • Es hat eine sehr unleserliche Handschrift
  • Die Fehler betreffen nicht nur die Rechtschreibung sondern auch Grammatik sowie die Interpunktion
  • Es treten Probleme in anderen Fächern auf

Die Verbindung von Lernschwierigkeiten in anderen Fächern als Deutsch wird häufig erst sehr später gezogen. Grund hierfür ist, dass Eltern und Lehrer nicht erkennen, warum beispielsweise Schwierigkeiten in Mathematik oder in Geschichte auftreten. Diese Probleme basieren jedoch meist einfach auf dem Fakt, dass der Nachwuchs Aufgabenstellungen nicht richtig lesen und verstehen kann.

Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?

Bevor sich Gedanken über die Kostenübernahme der Krankenkasse bei LRS gemacht werden kann, ist es erst einmal interessant zu wissen, welche Therapiemöglichkeiten überhaupt angeboten werden und helfen können. Eltern sollten sich darüber bewusst sein, dass es definitiv nicht ausreicht, wenn die Kinder in die Nachhilfe gehen oder die Eltern selbst beim Lernen mit dabei sind. Wichtig ist es, auf die Unterstützung von Fachleuten zu setzen, die sich mit einer LRS auskennen und auf die speziellen Fälle eingehen können. Teilweise ist auch eine Förderung in der Schule möglich, diese ist jedoch nicht immer gegeben. Oft genug fehlen die Lehrkräfte oder auch speziell ausgebildete Pädagogen, die sich der Kinder annehmen können.

Bei der Suche nach dem richtigen Therapeuten sollten Eltern sich an den Standard des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e.V. halten. Dieser Standard wurde für Therapeuten entwickelt und ist den Eltern eine Unterstützung bei der Suche nach einem Ansprechpartner.

Kostenübernahme Krankenkasse LRS nur bedingt möglich

Als Lernschwäche ist die LRS durchaus anerkannt, dies gilt aber nicht für eine Erkrankung. Therapien werden aber nur dann übernommen, wenn diese helfen, gegen Krankheiten vorzugehen. Das heißt, die Kostenübernahme Krankenkasse LRS ist eher nicht möglich. Die Feststellung der lernschwäche erfolgt über die ICD-10. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Berechnungsgrundlage, die für Leistungsvergütungen hinzugezogen wird. In der ICD-10 sind Hinweise zur LRS zu finden. Auf dieser Basis kommt es auch zur Stellung der Diagnose. Anschließend wird alles auf einen Förderbogen eingetragen, der dann an die Krankenkassen geschickt werden muss. Meist erfolgt relativ schnell eine Ablehnung. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn zusätzlich zu der Lernschwäche nachweislich auch eine Wahrnehmungsstörung oder vielleicht eine Verarbeitungsstörung vorliegt. Mit einer nachgewiesenen Diagnose ist in diesem Fall die Kostenübernahme möglich.

Eine Alternative nach einer Ablehnung ist der Gang zum Jugendamt. Wenn eine schulische Maßnahme als Förderung nicht möglich ist und das Kind nachweislich durch die LRS eine seelische Belastung hat und es sich um eine dauerhafte Störung handelt, dann ist eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich.

Kosten für die Therapie – damit müssen Eltern rechnen

Die Krankenkasse und das Jugendamt haben eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Nun bleibt den Eltern nichts anderes übrig, als die Kosten selbst zu tragen. Hier ist es natürlich interessant zu wissen, mit welcher Höhe zu rechnen ist. Für die Diagnosestellung wird kein Geld gefordert. Die Therapie ist es, die mit relativ hohen Beträgen zu Buche schlägt. Je nach Therapeut, Stadt und Bundesland können diese Kosten variieren. Es gibt einen durchschnittlichen Wert, mit dem gerechnet werden kann. Dieser bewegt sich zwischen 100 Euro und bis hin zu 250 Euro pro Monat.


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