Klare Absage an bayerische Rechtsschutzberater-Pläne unverzüglich gefordert von Anwaltschaft

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Auf dem Weg zur 96. Justizministerkonferenz setzt sich die Bundesrechtsanwaltskammer in Kooperation mit den regionalen Kammern gegen Bayerns Initiative zur Erweiterung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ein. Der Vorschlag, Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen, birgt laut Anwaltschaft das Risiko systemischer Interessenkonflikte. Die BRAK fordert eine klare Absage auf Bundesebene und hält unabhängige berufsrechtliche Standards für unverzichtbar, um Mandantinnen und Mandanten wirksam vor willkürlichen Kostenentscheidungen zu schützen.

Juristische Beratung durch Versicherer simuliert Neutralität und gefährdet Mandanteninteressen

Im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern wenden sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern gegen den Vorschlag, juristische Dienstleistungen an Rechtsschutzversicherer auszulagern. Sie warnen, dass so das Rechtsdienstleistungsgesetz ausgehebelt und die essentielle Unabhängigkeit der Beratung unterminiert werde. Verbraucher bekämen weniger Transparenz über Leistungsentscheidungen, während Versicherer ökonomische Motive verfolgten. Das eröffne systematische Interessenkonflikte und gefährde berufsrechtliche Standards sowie das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig.

Deckungsentscheidungen und Rechtsberatung aus einer Hand garantieren Interessenkonflikte weitreichend

Profitmaximierung und Kostenminimierung bestimmen das Handeln von Rechtsschutzversicherern. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt, dass eine vereinte Deckungsprüfung und Rechtsberatung in einem Unternehmen systemische Interessenkonkurrenzen schafft. Wenn dieselbe juristische Einheit sowohl Deckungsanträge bearbeitet als auch Beratung erbringt, gerät die Unparteilichkeit der Rechtsberatung in Gefahr. Versicherte haben keine Möglichkeit, die Einflussnahme des Versicherers auf die Beratung zu erkennen, da diese Verflechtung nicht publik gemacht wird.

Versicherungsdeckungsprüfer und Berater in einer Hand schädigen Mandanten direkt

Die Erfahrung zeigt, dass Rechtsschutzversicherer Kostenzusagen zunächst verweigern, um finanzielle Risiken zu minimieren. Anwältinnen und Anwälte müssen daher häufig gerichtliche Klärungen herbeiführen. Die berufsrechtlich verankerte Unabhängigkeit garantiert jedoch eine ausgewogene Interessenvertretung und bindet Kostenfragen transparent ein. Eine Delegation der Beratungsaufgabe an Versicherungsunternehmen würde diese Schutzmechanismen aufweichen und Mandantinnen und Mandanten ökonomischen Gesichtspunkten unterwerfen, was dem Verbraucherschutz fundamental widerspräche. eine Rechtsunsicherheit erzeugen und die Durchsetzung berechtigter Ansprüche unnötig erschweren. Vertrauen verteuern.

Versichererinteressen versus Mandantenrechte: Wessels warnt jetzt entschieden öffentlich davor

Wessels kritisiert entschieden den Vorstoß, der Rechtsschutzversicherern weitere Rechtsdienstleistungen übertragen möchte, als einseitiges Entgegenkommen für Versicherer zulasten Mandanten. Er weist darauf hin, dass eine interne organisatorische Trennung von Beratung und Deckungsprüfung dem Kern des Interessenkonflikts nicht gerecht werde. Versicherer seien wirtschaftlich ausgerichtet und setzten ihre finanziellen Bestrebungen über die berechtigten Anliegen ihrer Versicherten, wodurch der Verbraucherschutz in Mitleidenschaft gezogen werde.

Opposition gegen bayerischen Beschluss schützt Verbraucher erfolgreich vor Interessenvermischung

Mit vereinten Kräften stemmen sich Bundesrechtsanwaltskammer und Landesrechtsanwaltskammern gegen eine kommerzielle Einflussnahme auf die Rechtsberatung. Sie gewährleisten eine transparente Interessenabwägung und stärken den Verbraucherschutz, damit Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Ablehnungen von Kostendeckungen bewahrt werden. Die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben bleibt dadurch sichergestellt. Der hohe Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird durch diese kollektive Initiative gewahrt und das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefestigt.

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