Finanzielle Vorsorge in der Ehe: Keine bösen Überraschungen riskieren

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Nach der Hochzeit im Mai stellen viele Paare fest, dass ihr Vermögen nicht automatisch auch dem Partner gehört. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt. Eine wichtige Maßnahme ist die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten, um im Notfall Entscheidungen für den Partner treffen zu können.

Nach der Heirat: Vermögen des Partners gehört nicht automatisch zusammen

Viele Paare gehen irrtümlicherweise davon aus, dass das Vermögen, das sie in die Ehe einbringen, automatisch auch dem Partner gehört. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist jedoch darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Besonders bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner nach der gesetzlichen Erbfolge. Es gibt zwar einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag, jedoch müssen Beträge darüber hinaus versteuert werden.

Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten schützen im Ernstfall

Es ist wichtig, nicht nur finanziell, sondern auch in gesundheitlichen Angelegenheiten vorzusorgen. Viele Ehepartner gehen irrtümlicherweise davon aus, dass im Notfall automatisch der Partner entscheiden darf. Um sicherzustellen, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, ist es von großer Bedeutung, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Eine Patientenverfügung ermöglicht zudem, auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners handeln zu können.

Notvertretungsrecht für Ehepartner: Kein Ersatz für Patientenverfügung

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Ausnahme für Ehepartner: Sie haben ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für sechs Monate. Dies bedeutet, dass der Ehepartner Entscheidungen treffen kann, wenn der andere Partner nicht dazu in der Lage ist. Es ist wichtig zu beachten, dass dies jedoch keine Alternative zur Patientenverfügung ist. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen festzuhalten. Daher wird empfohlen, sowohl das Notvertretungsrecht als auch eine Patientenverfügung zu haben, um Ihre Präferenzen zu sichern.

Ehe und Geld: Wichtige Aspekte für eine sichere Zukunft

Nach der Hochzeit sollten Paare ihre finanzielle Situation sorgfältig überdenken. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig finanzielle Vorsorge zu treffen. Eine umfassende finanzielle Planung sowie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung sind dabei von großer Bedeutung, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen abzusichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und Finanzen“ finden Sie auf der Webseite www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.

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