Krankenhausentgelte für 2024: Selbstverwaltungspartner schaffen Grundlagen für weitere Verhandlungen

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Am 6. November 2023 haben sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene auf den Entgeltkatalog für Krankenhäuser geeinigt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) für das Jahr 2024 und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser profitieren von einer Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde auch der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.

Veränderungswerte und Tariferhöhungsraten festgelegt

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere bedeutende Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als wesentliche Faktoren für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und spielt somit eine wichtige Rolle bei der Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Dadurch sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Selbstverwaltungspartner betonen Bedeutung der Einigung für Krankenhausversorgung

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, unterstreicht die Bedeutung der Einigung, die sicherstellt, dass die finanzielle Unterstützung für Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern auch im nächsten Jahr gewährleistet ist. Die Selbstverwaltung zeigt hierbei beispielhaft, wie die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können, während die Bundesländer weiterhin mit unzureichender Finanzierung der notwendigen Investitionen kämpfen.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, würdigt die Einigung der Selbstverwaltungspartner trotz der schwierigen Umstände. Er betont, dass sie ihre Aufgabe erfüllt haben, das Abrechnungssystem funktionsfähig zu halten. Er weist jedoch darauf hin, dass es nun an der Politik liegt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und Stabilität im Reformprozess zu gewährleisten.

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, betont, dass die Selbstverwaltungspartner angesichts der bevorstehenden Krankenhausreform eine solide Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im kommenden Jahr gefunden haben.

Einigung auf DRG-Fallpauschalenkatalog 2024: Vergütungen festgelegt

Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle mithilfe von Relativgewichten fest. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt maßgeblich von den Basisfallwerten ab, die in den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr Teil der traditionellen DRG-Fallkostenkalkulation. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Politik in der Pflicht: Stabilität im Reformprozess für Krankenhäuser gewährleisten

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für 2024 stellt sicher, dass Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern finanziert werden können. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Jetzt liegt es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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