Werdende Mütter quälen sich nicht nur mit den Gedanken an die nahende Geburt und damit, ob sie alles richtig machen werden. Auch die Finanzen sind ein ständiges Thema.
Mutterschutz Gehalt: Kein Dauerthema!
Es muss nicht sein, dass Sie sich um die Finanzen sorgen, denn das Mutterschutz Gehalt gilt als Einkommensersatzleistung und sichert Sie vor finanziellen Verlusten ab, die durch die Schwangerschaft bzw. nahende Mutterschaft bestehen. Die meisten werdenden Mütter erhalten diese Leistung, die zum Teil von der Krankenkasse, zum Teil vom Arbeitgeber getragen wird.
Als Mitarbeiterin eines Unternehmens haben Sie Anspruch auf das Mutterschutz Gehalt, das für den Zeitraum des Mutterschutzes gezahlt wird. Dieser basiert auf dem errechneten Geburtstermin und beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Möchte das Kind gern eher auf die Welt kommen und gilt als medizinische Frühgeburt, verlängert sich der Mutterschutz um die Tage, die Sie vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konnten. Ihnen geht also keine Zeit verloren!
Diese Regelung gilt für alle, die gesetzlich pflichtversichert sind oder die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse abgesichert sind. Wer also nicht angestellt arbeitet, sondern auf selbstständiger Basis tätig ist und sich aber gesetzlich krankenversichert hat, hat Anspruch auf das Mutterschutz Gehalt. Sind Sie allerdings privat versichert, gilt diese Regelung nicht, denn dann ist die gesetzliche Krankenkasse nicht der richtige Ansprechpartner für Sie.

Das Familienleben wird schon bald ein ganz anderes sein. Gut, wenn Sie sich dann wenigstens in der ersten Zeit nicht um die Finanzen sorgen müssen! (#01)
Wie viel Geld wird für das Mutterschutz Gehalt gezahlt?
Das Familienleben wird schon bald ein ganz anderes sein. Gut, wenn Sie sich dann wenigstens in der ersten Zeit nicht um die Finanzen sorgen müssen! Die Berechnung der Unterstützung für Mütter sieht wie folgt aus: Die Krankenkasse zahlt für jeden Tag höchstens 13 Euro.
Das gesamte Mutterschutz Gehalt ist aber davon abhängig, wie viel Sie in den letzten drei Monaten vor Beginn der Schutzfrist verdient haben. Waren es mehr als 13 Euro am Tag? Dann stockt der Arbeitgeber den Rest auf. Das heißt, die Krankenversicherung zahlt die 13 Euro, dazu kommt der Zuschuss des Arbeitgebers. Werdende Mütter erhalten damit in ihrem Mutterschutz das volle Gehalt weiter und müssen keine finanziellen Einbußen hinnehmen.
Liegt das Gehalt aber unter 13 Euro und damit unter 390 Euro im Monat, so zahlt der Arbeitgeber gar nichts und Schwangere erhalten nur das Geld von der Krankenversicherung. Das könnte beispielsweise bei Auszubildenden der Fall sein.

Auf eine junge Mutter kommen jede Menge Formalitäten bis zur Entbindung zu, da ist es gut, von Anfang an einen Überblick bzw. einen Zeitplan darüber zu haben, wann was nötig ist. (#02)
Wie wird das Mutterschutz Gehalt beantragt?
Auf eine junge Mutter kommen jede Menge Formalitäten bis zur Entbindung zu, da ist es gut, von Anfang an einen Überblick bzw. einen Zeitplan darüber zu haben, wann was nötig ist. Geht es darum, das Mutterschutzgehalt zu beantragen, muss erst einmal der voraussichtliche Geburtstermin festgestellt werden. Das übernimmt der behandelnde Arzt oder die Hebamme.
Der Mutterschutz beginnt dann sechs Wochen vor der Entbindung, die Zahlung des Mutterschutz Gehaltes hingegen kann frühestens ab der siebten Woche vor der Geburt beantragt werden. Die Bescheinigung, die Sie als Schwangere durch den Arzt ausgehändigt bekommen, legen Sie nun der Krankenversicherung vor. Diese wiederum wird sich mit dem Arbeitgeber besprechen und bittet um Informationen zum bisherigen Gehalt. Beide kommen dann ihrer Verpflichtung nach und übernehmen die Zahlung des Mutterschutzgeldes.
Es ist scheinbar ein langer Weg vom ersten Kinderwunsch bis zur Geburt, doch wer als Mitarbeiterin eines Unternehmens tätig ist, wird feststellen, wie kurz die Zeit angesichts der zahlreichen Formalitäten ist. Ganz nebenbei planen Sie noch Ihr neues Familienleben, was doch so viel spannender ist als die Regelung der finanziellen Angelegenheiten! Verwenden Sie dennoch genügend Zeit darauf und kommen Sie auch Ihrer Verpflichtung als Arbeitnehmerin nach: Informieren Sie den Arbeitgeber rechtzeitig zu allen relevanten Punkten!

Für eine Schwangere, die privat krankenversichert ist, ist das Bundesversicherungsamt und hier die Mutterschaftsgeldstelle der richtige Anlaufpunkt. (#03)
Keine gesetzliche Versicherung vorhanden?
Die Informationen rund um den Mutterschutz beziehen sich überwiegend darauf, was eine Mitarbeiterin eines Unternehmens zu tun hat, wenn sie von ihrer Schwangerschaft erfährt und wenn sie gesetzlich versichert ist. Doch was ist, wenn sie zwar Arbeitnehmerin, aber nicht gesetzlich abgesichert ist? Oder wenn sie nur geringfügig beschäftigt ist?
- Für eine Schwangere, die privat krankenversichert ist, ist das Bundesversicherungsamt und hier die Mutterschaftsgeldstelle der richtige Anlaufpunkt.
- Private Krankenversicherungen zahlen kein Mutterschutzgehalt!
- Die privat versicherte Schwangere bekommt einen Zuschuss von 210 Euro, der einmalig gezahlt wird.
- Der Chef zahlt seiner Arbeitnehmerin 13 Euro am Tag.
- Geringfügig Beschäftigte sind hier mit den privat Versicherten gleichgestellt.
- Ist die Schwangere familienversichert, zahlt der Chef den Zuschuss, was täglich die Zahlung des Nettolohns minus 13 Euro bedeutet.
- Studentinnen, die einen 450-Euro-Job haben, sind geringfügig Beschäftigten gleichgestellt.
- Arbeitslose bekommen das Mutterschaftsgeld in der Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes. Dieses zahlt die Krankenversicherung, die Arbeitsagentur ist nicht zuständig.
Wer bekommt gar nichts?
Es gibt auch Fälle, in denen gar kein Mutterschutzgehalt gezahlt wird. Das ist bei selbstständig Tätigen und privat Versicherten der Fall, außerdem immer bei denjenigen, die keinen Anspruch auf Krankengeld in ihrer Versicherung enthalten haben. Wer keinen Lohn bezieht und sich als Hausfrau nur um das Familienleben und den Kinderwunsch kümmert, bekommt kein Mutterschutzgehalt. Schwangere, die trotz der Schutzfrist weiter arbeiten gehen und sich in der Schwangerschaft nicht zurücknehmen wollen, bekommen ihr normales Gehalt, das aber in der Höhe dem Mutterschutz Gehalt entspricht. Für die Zeit nach der Geburt gilt aber, dass auch das freiwillige Arbeiten nicht möglich ist.

Der Kinderwunsch war stark und die Geschwister folgen dicht aufeinander? Das bringt auf jeden Fall frischen Wind in das Familienleben! (#04)
Mutterschutz Gehalt: Die Schutzfrist liegt in der Elternzeit
Der Kinderwunsch war stark und die Geschwister folgen dicht aufeinander? Das bringt auf jeden Fall frischen Wind in das Familienleben! Fällt nun die Mutterschutzfrist in die bereits vorhandene Elternzeit, so haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wieder den Anspruch auf die 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber muss nun aber keinen Zuschuss mehr leisten, denn innerhalb der Elternzeit ist er nicht leistungspflichtig.
Wer den Zuschuss des Chefs aber erhalten möchte, muss die Elternzeit vorzeitig beenden oder sie unterbrechen und den Rest dann an die nächste Elternzeit hängen. Der Arbeitgeber sollte diesem Vorhaben aber schriftlich zustimmen! Macht er das, muss er auch den Zuschuss leisten, ein Punkt, den Arbeitgeber unbedingt beachten sollten. Für die junge Mutter ist das von Vorteil, denn sie kann nun wieder für drei Monate ein volles Gehalt bekommen. Wichtig ist aber die rechtzeitige Unterbrechung der Elternzeit!
Mutterschutz Gehalt und Beschäftigungsverbot
Nicht jede werdende Mutter kann bis zum letzten Tag arbeiten gehen. Was ist aber mit dem Mutterschutzgehalt, wenn ein Beschäftigungsverbot verhängt wird?
Wer aus medizinischen Gründen im Laufe der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten darf, bekommt weiterhin sein volles Gehalt. Dieses wird nun als Mutterschutzlohn bezeichnet und vom Arbeitgeber gezahlt. Das gilt sogar dann, wenn Sie den Job erst neu angetreten haben und nun nicht weiterarbeiten dürfen. Der Mutterschutzlohn ist nicht von der Dauer der Beschäftigung abhängig! Stellt der Arzt eine Risikoschwangerschaft fest oder legt der Betriebsarzt fest, dass Sie an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr tätig sein dürfen (und kann der Chef keine andere Stelle anbieten), so wird ein Beschäftigungsverbot verhängt. Da werdende Mütter einen hohen Schutz genießen, sollen Sie aber nicht aufgrund der finanziellen Lage arbeiten gehen müssen. Daher gibt es die Lohnersatzleistung, die im Übrigen später zu versteuern ist!
Wer nun aber Mutterschutzlohn bekommt und damit sein volles Gehalt, bekommt auch das Mutterschutz Gehalt in der vorgegebenen Höhe und muss hier aufgrund des Beschäftigungsverbotes keine Einschränkungen hinnehmen.
Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: JPC-PROD -#01: Iakov Filimonov -#02: Iakov Filimonov -#03: Africa Studio -#04: Kaspars Grinvalds