Mutterschutz Gehalt: Wer zahlt und wieviel bekomme ich eigentlich?

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Nicht nur die bevorstehende Geburt und die Frage, ob alles richtig gemacht wird, beschäftigen werdende Mütter, sondern auch die finanzielle Situation ist ein häufiges Thema.

Aktuelles

2024-03-01 – Neue Regelungen beim Elterngeld ab April 2024

Die Koalitionsfraktionen haben mit den Gesetzen zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Ab dem 1. April 2024 beträgt die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch für Paare 200.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt diese Grenze ebenfalls. Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro gesenkt. Eine weitere Änderung betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld, der ab April 2024 nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich ist. Keine Änderungen gibt es beim ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus sowie für Mehrlinge und Frühchen.

2023-12-22 – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Änderungen im Überblick

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird durch eine aktuelle Gesetzesänderung modifiziert. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch sowie den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Die Einkommensgrenzen werden ab dem 1. April 2024 auf 150.000 Euro und ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro gesenkt. Zudem wird der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld auf maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes begrenzt. Mehrlingsgeburten und Frühgeburten bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

Mutterschaftsgeld: Finanzielle Sicherheit in der Schwangerschaft

Schwangere Frauen beantragen zunächst das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Dadurch wird festgelegt, wie hoch gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz die Aufstockung durch den Arbeitgeber im Mutterschutz sein muss. Arbeitgeber können entweder ein formloses Schreiben als Antrag auf „Mutterschaftsgehalt“ akzeptieren oder eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft verlangen.

Die Abwicklung der Leistungen erfolgt wie folgt:

  1. Die Krankenkasse der Arbeitnehmerin überweist das Mutterschaftsgeld direkt an die Versicherte.
  2. Der Arbeitgeber stockt das übliche Gehalt während des Mutterschutzes auf.
  3. Gleichzeitig beantragt der Arbeitgeber die Rückerstattung dieser Kosten bei der Krankenversicherung.

Um sicherzustellen, dass Unternehmen mit vielen jungen Frauen in der Belegschaft nicht benachteiligt werden, zahlen alle Arbeitgeber die Umlage U2. Diese fungiert als eine Art „Sparstrumpf“, um während des Mutterschutzes das Gehalt in den Schutzfristen zu gewährleisten, ohne die Unternehmen finanziell zu belasten.

Video: Mutterschaftsgeld: Was ist das? | #nachgefragt | DAK-Gesundheit


Mut­ter­schafts­geld: Antragstellung und weitere Schritte im Überblick

Mut­ter­schafts­geld erhältst Du nicht automatisch, Du musst es beantragen. Am besten machst Du Dich schon vor dem Beginn Deines Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut.

Antrag bei der gesetzlichen Kran­ken­kas­se

Für den Antrag bei Deiner Kran­ken­kas­se brauchst Du eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Bitte Deinen Arzt oder Deine Hebamme um ein „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“.

Die Ausfertigung für die Kran­ken­kas­se ergänzt Du mit Deinen persönlichen Angaben, Deiner Kontoverbindung, den Angaben zu Deinem Beschäftigungsverhältnis und Deinem Arbeitgeber.

Nachdem das Kind auf der Welt ist, reichst Du die Geburtsurkunde bei Deiner Kasse ein.

Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung für privat Versicherte

Hast Du Anspruch auf das reduzierte Mut­ter­schafts­geld, kannst Du einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung in Berlin stellen. Dafür brauchst Du neben dem Zeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin auch eine Bescheinigung, die Dein Arbeitgeber ausfüllen muss.

Ar­beit­ge­ber­zu­schuss beantragen

Den Ar­beit­ge­ber­zu­schuss beantragst Du, indem Du Deinem Arbeitgeber das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung vorlegst. Du erhältst den Zuschuss von Deinem Arbeitgeber üblicherweise zum gleichen Zeitpunkt wie zuvor das monatliche Gehalt.

Wie viel Geld wird für das Mutterschutz Gehalt gezahlt?
Das bevorstehende Familienleben wird bald eine ganz neue Dynamik bringen. Umso wichtiger ist es, sich zumindest in den ersten Wochen keine Gedanken über die Finanzen machen zu müssen. Die Berechnung der Unterstützung für Mütter sieht wie folgt aus: Die Krankenkasse zahlt für jeden Tag höchstens 13 Euro.
Das gesamte Mutterschutzgehalt hängt jedoch davon ab, wie viel Sie in den letzten drei Monaten vor Beginn der Schutzfrist verdient haben.
War Ihr Verdienst höher als 13 Euro pro Tag? Dann stockt der Arbeitgeber den Restbetrag auf. Das bedeutet, die Krankenversicherung zahlt die 13 Euro und der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss.
Auf diese Weise erhalten werdende Mütter während des Mutterschutzes ihr volles Gehalt und erleiden keine finanziellen Einbußen.
Liegt Ihr Gehalt jedoch unter 13 Euro pro Tag und damit unter 390 Euro im Monat, ist der Arbeitgeber zu keiner Zahlung verpflichtet und Sie erhalten lediglich die Zahlung von der Krankenversicherung. Dies kann beispielsweise bei Auszubildenden der Fall sein.

Wie lange wird das Mut­ter­schafts­geld gezahlt?

Mut­ter­schafts­geld wird von den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Arbeitnehmerinnen dürfen sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach nicht beschäftigt werden gemäß § 3 Abs. 1 MuSchG.

Bei Zwillingen oder einer Frühgeburt, sowie wenn das Kind mit einer Behinderung auf die Welt kommt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen. Für Frühgeburten gilt, dass Mut­ter­schafts­geld auch für die Tage gezahlt wird, die das Kind vor der Mutterschutzfrist zur Welt kommt gemäß § 24i Abs. 3 SGB V.

Wenn Du trotz Mutterschutzfrist weiterarbeitest, erhältst Du kein Mut­ter­schafts­geld, sondern Dein reguläres Gehalt gemäß § 24i Abs. 4 SGB V. Wenn Du während dieser Zeit teilweise oder stundenweise weiterarbeitest, ruht Dein Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld entsprechend.

Mut­ter­schafts­geld wird von den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. (Foto: AdobeStock - 531904547 epiximages)

Mut­ter­schafts­geld wird von den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. (Foto: AdobeStock – 531904547 epiximages)

Mutterschaftsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
Sie erhalten Mutterschaftsgeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld beziehen. Dieses Mutterschaftsgeld entspricht dem Betrag Ihres vorherigen Arbeitslosengeldes.

Mutterschaftsgeld bei Bezug von Bürgergeld

Während des Bürgergeldbezugs erhalten Sie zwar kein Mutterschaftsgeld, jedoch einen Zuschlag zum Bürgergeld als „schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf“ für den Zeitraum von der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung.

Mutterschaftsgeld bei Kündigung während der Schwangerschaft

Bei einer Kündigung während der Schwangerschaft erhalten Sie Mutterschaftsleistungen und den Arbeitgeberzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung entsprechend Ihrem vorherigen Netto-Lohn.

Mutterschaftsgeld bei Ende eines befristeten Arbeitsvertrags

Endet Ihr befristetes Beschäftigungsverhältnis vor oder während der Mutterschutzfrist, erhalten Sie Mutterschaftsgeld entweder vom Bundesamt für soziale Sicherung oder von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Kein Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit ohne Krankenversicherung

Arbeitslose ohne Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, jedoch können möglicherweise Unterhalt oder Bürgergeld in Betracht gezogen werden.

Härtefälle, die berücksichtigt werden können
Härtefälle, die berücksichtigt werden können
  • Sie unterbrechen Ihre Ausbildung oder Ihr Studium wegen der Geburt und Betreuung Ihres Kindes.
  • Ihre Ausbildung oder Ihr Studium verlängert sich aufgrund Ihrer Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung.
  • Ein erfolgreicher Abschluss ist aufgrund finanzieller Engpässe gefährdet.
  • Sie sind mittellos und stehen vor Ihrem Abschlussexamen. Ein Abbruch der Ausbildung wäre unzumutbar.
  • Sie sind schwerbehindert und können Ihren Lebensunterhalt langfristig nicht durch Erwerbstätigkeit sichern, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen.
Sie sind schwerbehindert und können Ihren Lebensunterhalt langfristig nicht durch Erwerbstätigkeit sichern, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen. (Foto: AdobeStock - 467921912 Asier) Sie sind schwerbehindert und können Ihren Lebensunterhalt langfristig nicht durch Erwerbstätigkeit sichern, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen. (Foto: AdobeStock – 467921912 Asier)

Welche Unterstützung steht Schülerinnen, Auszubildenden und Studentinnen zu?

Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin können Sie unter bestimmten Umständen Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Wenn Sie jedoch keine Nebentätigkeit ausüben, haben Sie als Schülerin, Auszubildende oder Studentin keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Falls Ihre Ausbildung jedoch durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Bundesausbildungsförderung (BAföG) unterstützt wird, haben Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht und Sie keine anderen Sozialleistungen erhalten, können Sie bestimmte Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Dazu gehören:

  • Mehrbedarf wegen Schwangerschaft nach der 12. Schwangerschaftswoche, zum Beispiel für Ernährung, Körperpflege oder zusätzliches Fahrgeld.
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn Sie Ihr Kind allein erziehen.
  • Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Heizung oder einmalige Leistungen, zum Beispiel für Kleidung oder Babyausstattung.
  • In besonderen Härtefällen kann der Staat Bürgergeld in Form eines zinslosen Darlehens gewähren.

Mutterschutz Gehalt: Die Schutzfrist liegt in der Elternzeit
Mutterschutz Gehalt: Die Schutzfrist liegt in der Elternzeit
Wenn der Kinderwunsch stark ist und die Geschwister dicht aufeinander folgen, bringt das definitiv frischen Wind in das Familienleben und die Frage stellt sich erneut: Wie sieht es mit dem Mutterschutzgeld aus? Falls die Mutterschutzfrist in die bereits vorhandene Elternzeit fällt, haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wieder Anspruch auf die Zahlung von 13 Euro pro Tag. Allerdings ist der Arbeitgeber während der Elternzeit nicht mehr verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten.
Wer jedoch den Zuschuss des Arbeitgebers erhalten möchte, muss entweder die Elternzeit vorzeitig beendenoder sie unterbrechen und den Rest dann an die nächste Elternzeit anhängen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber diesem Vorhaben schriftlich zustimmt. Sobald er dies tut, ist er auch verpflichtet, den Zuschuss zu leisten, ein Aspekt, den Arbeitgeber unbedingt berücksichtigen sollten. Dies ist vorteilhaft für die junge Mutter, da sie nun wieder für drei Monate ein volles Gehalt erhalten kann. Eine rechtzeitige Unterbrechung der Elternzeit ist jedoch entscheidend!
Wenn der Kinderwunsch stark ist und die Geschwister dicht aufeinander folgen, bringt das definitiv frischen Wind in das Familienleben und die Frage stellt sich erneut: Wie sieht es mit dem Mutterschutzgeld aus? (Foto: AdobeStock - 261304913 pololia) Wenn der Kinderwunsch stark ist und die Geschwister dicht aufeinander folgen, bringt das definitiv frischen Wind in das Familienleben und die Frage stellt sich erneut: Wie sieht es mit dem Mutterschutzgeld aus? (Foto: AdobeStock – 261304913 pololia)

Mutterschutz: Gehalt trotz Beschäftigungsverbot

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Frauen in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nur dann beschäftigt werden, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.

Paragraf 3 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) legt ein Beschäftigungsverbot fest, sofern keine Erklärung der werdenden Mutter vorliegt, dass sie arbeiten möchte. Wenn eine Frau während der Schutzfrist vor der Geburt tätig sein möchte, kann sie ihre Entscheidung jederzeit ändern.

Für die Zeit nach der Entbindung gilt:

  • Es gilt ein Beschäftigungsverbot für die ersten acht Wochen nach der Geburt.
  • Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer ärztlich diagnostizierten Behinderung beim Kind verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.
  • Wenn die Geburt vor dem errechneten Termin stattfindet, verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, um den die vorgeburtliche Frist verkürzt wurde.
  • Diese Fristen sind für Arbeitnehmerinnen und Unternehmen verbindlich und dürfen nicht verkürzt werden.
  • Ausnahmen bestehen lediglich für schulische Ausbildungen und theoretische Studiengänge, sofern die Frau dies wünscht und ein ärztliches Attest etwaige gesundheitliche Bedenken ausräumt.

Während der Schutzfristen gilt eine Entgeltfortzahlung im Mutterschutz. Obwohl gesetzlich krankenversicherte Frauen auf Antrag Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld der Krankenkasse haben, ist dieses auf 13 Euro pro Kalendertag begrenzt. Daher kann diese Leistung den Lohn- oder Gehaltsausfall in der Regel nicht vollständig kompensieren. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Differenzbetrag im Mutterschutz durch Lohnfortzahlung auszugleichen.

Fazit

Es zeigt sich, dass das Mutterschutzgehalt sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse als auch vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Höhe des Mutterschutzgehalts hängt vom individuellen Einkommen der Mutter ab und wird durch die Krankenkasse auf 13 Euro pro Tag begrenzt. Der Arbeitgeber gleicht die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem regulären Gehalt aus. Es ist wichtig zu wissen, dass bestimmte Faktoren wie das Alter des Kindes und das Einkommen der Mutter die Höhe des Mutterschutzgehalts beeinflussen können. Daher sollten werdende Mütter frühzeitig klären, welche Leistungen sie erwarten können.

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