Zeitvorgabe für Einkommensnachweise wird flexibler

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Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können sich über die beschlossene Gesetzesänderung freuen, die sie vor finanziellen Belastungen durch hohe Nachzahlungsforderungen schützt, falls sie ihre Einkommensnachweise nicht rechtzeitig einreichen.

Fairere Beitragsberechnung: Mehr Gerechtigkeit für Selbstständige in der Krankenversicherung

Gemäß der bisherigen Regelung hatten Selbstständige drei Jahre Zeit, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Anhand dieser Nachweise berechneten die Krankenkassen den Beitrag, den die Versicherten zahlen mussten. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen wurde jedoch der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob nachträglich Steuerbescheide vorgelegt wurden. Dies führte zu Nachzahlungsforderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr, was vor allem für Selbstständige mit geringem Einkommen eine enorme finanzielle Belastung darstellte.

Verbraucherschützer haben erfolgreich dafür gekämpft, dass die Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung überarbeitet wird. Im Oktober beschloss der Gesundheitsausschuss im Bundestag eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch. Die Änderung wird es den Krankenkassen nicht mehr erlauben, den Höchstbeitrag bei verspäteter Einreichung der Unterlagen ohne Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Steuerbescheide zu berechnen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.

Durch die Gesetzesänderung wird den Selbstständigen finanzielle Sicherheit und ein angemessener Krankenversicherungsschutz gewährleistet.

  1. Die Krankenkassen dürfen den Höchstbeitrag erst fordern, wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid ausstellt. Dadurch werden nachträglich eingereichte Einkommensnachweise berücksichtigt und eine fairere Beitragsberechnung ermöglicht
  2. Die Informationspflicht der Krankenkassen beinhaltet die Verpflichtung, die Versicherten über die Berechnung der Beiträge aufzuklären. Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten können die Versicherten eine Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen, um ihn an ihr tatsächliches Einkommen anzupassen
  3. Selbstständige können nachträglich ihre Einkommensnachweise bei den Krankenversicherungen einreichen, die den Beitrag dementsprechend verändern müssen

Verbraucherschützer zeigen sich erfreut über die geplante Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten soll. Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine Neuberechnung ihrer Beiträge entsprechend ihres Einkommens zu verlangen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.

Die geplante Gesetzesänderung stellt eine bedeutsame Verbesserung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie schützt sie vor hohen Nachzahlungen und ermöglicht eine gerechtere Berechnung der Beiträge. Selbstständige können nun auf eine transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit bietet und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz gewährleistet.

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