Schwangerschaftsvorsorge: Baby und Mama unter sorgfältiger Kontrolle

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Die meisten Schwangeren sind furchtbar aufgeregt und achten auf jede Regung ihres Kindes. Auch medizinisch wird die Gesundheit von Mutter und Kind überwacht. Die Schwangerschaftsvorsorge findet dafür regelmäßig statt.

Schwangerschaftsvorsorge: Mutterschaftsrichtlinien und regelmäßige Untersuchungen

Auch wenn eine Schwangerschaft die natürlichste Sache der Welt ist, kann doch viel in diesen neun Monaten schiefgehen. Damit die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet und die Entwicklung des Babys überwacht wird, werden verschiedene Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge durchgeführt.

Mutterschaftsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses

Die Mutterschaftsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses regeln die Schwangerschaftsvorsorge und die in dem Rahmen durchzuführenden Untersuchungen. Gut zu wissen: Die Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den Leistungen, die durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden.

Neben den üblichen Leistungen werden aber auch individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte iGeL, angeboten. Diese umfassen zum Beispiel den Toxoplasmosetest, bei dem festgestellt wird, ob eine Infektion durch den Parasiten Toxoplasma bei der werdenden Mutter vorliegt. Vor allem durch nicht genügend gegartes Fleisch, Kot von Katzen oder ungewaschenes Obst und Gemüse kann eine solche Infektion übertragen werden.

Die meisten Menschen wurden im Laufe ihres Lebens mit Toxoplasma infiziert, viele jedoch nicht. Wenn die Erstinfektion aber bei einer Schwangeren auftritt, kann es zu Komplikationen und Fehlgeburten kommen. Sollte der Test auf Toxoplasmen negativ sein, ist für die Dauer der Schwangerschaft besondere Vorsicht geboten.

Video: Ersttrimesterscreening: Was wird dabei gemacht? | Schwangerschaft & Geburt | Eltern ABC | ELTERN

Vorsorgeuntersuchungen als medizinische Begleitung

Die Untersuchungen, die bis zur Geburt vorgenommen werden, sollen eine gesunde Entwicklung des Kindes ermöglichen. Auch die werdende Mutter steht im Fokus und wird zum Beispiel zu den Themen Ernährung, Gewichtszunahme, Diabetes, Schwangerschaftserkrankungen und Sport aufgeklärt. Die erste Untersuchung erfolgt meist zwischen der fünften und siebten Schwangerschaftswoche.

In meist vierwöchigen Intervallen finden dann weitere Untersuchungen statt. Gesundheitliche Risiken werden im Rahmen der Anamnese angesprochen, auch eine Einstufung als Risikoschwangerschaft kann meist schon zu Beginn derselben vorgenommen werden.

Eine umfassende Betreuung und Vorsorge geht mit diesen regelmäßigen Leistungen einher:

  • Kontrolle von Gewicht und Blutdruck
  • Untersuchung des Urins auf Eiweiß und Zucker
  • Bestimmung des Hb-Wertes
  • Kontrolle Gebärmutterstand
  • Kontrolle des kindlichen Herzschlags
  • Lagefeststellung des Kindes

Darüber hinaus kann die Schwangere Fragen stellen und über ihre Ängste sprechen. Sie bekommt Tipps zu einem „schwangerschaftsverträglichen“ Verhalten und zu ihrer Ernährung und erfährt Wichtiges rund um die Geburt sowie die Zeit danach. Das vorrangige Ziel der Schwangerschaftsvorsorge besteht darin, eine mögliche Risikoschwangerschaft und -geburt frühzeitig zu erkennen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten. Die Mutterschaftsrichtlinien unterscheiden zwischen normalen und Risikoschwangerschaften, wobei letztere nicht nur häufigere Untersuchungen, sondern auch zusätzliche Vorsorgetermine verursachen.

Neben den üblichen Leistungen werden aber auch individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte iGeL, angeboten. ( Foto: Shutterstock- Air Images )

Neben den üblichen Leistungen werden aber auch individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte iGeL, angeboten. ( Foto: Shutterstock- Air Images )

Umfang der Schwangerschaftsvorsorge beim Arzt

Neben den genannten Untersuchungen und weiteren Beratungen, werden zusätzliche Leistungen angeboten. Zu ihnen gehört die Ultraschalldiagnostik, mit deren Hilfe Größe und Lage des Kindes genau bestimmt werden können. Zudem lassen sich Auffälligkeiten erkennen: Ein offener Rücken oder eine Verdickung des Nackens (Hinweis auf eine mögliche Trisomie 21) wird sichtbar und kann durch weitere Untersuchungen abgeklärt werden.

Seit 2021 sind nur noch drei diagnostische Ultraschalle erlaubt, da bekannt geworden ist, dass die Strahlenbelastung für das Kind sehr hoch ist. Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, muss eine Krankheit behandelt werden oder gibt es Beschwerden, sind auch weiterhin zusätzliche Ultraschalle vorgesehen. Das zuvor berühmte „Baby-TV“ gibt es aber nicht mehr.

Zu den häufigen serologischen Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge zählen unter anderem:

  • Rötelnuntersuchung
  • Untersuchung auf HIV-Infektion
  • Untersuchung auf Lues
  • Untersuchung auf Hepatitis B
  • Bestimmung der Blutgruppe
  • Antikörpersuchtest

Beispiele für Untersuchungen

Neben dem oben genannten Toxoplasmose-Test sind verschiedene weitere Untersuchungen möglich.

Hier einige Beispiele:

  • Zytomegalie-Test

    Der Virus, der zu den Herpesviren gehört, verbleibt lebenslang im Körper. Eine Infektion ist meist mit den Anzeichen eines grippalen Infekts zu vergleichen, die Erstinfektion ist für Schwangere und das ungeborene Kind gefährlich. Der Test stellt eine mögliche Immunität gegen das Virus fest.

  • Antikörpersuchtest

    Zu Beginn der Schwangerschaft und später zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche wird das Blut der Schwangeren auf Antikörper untersucht. Eine Rhesusprophylaxe ist nötig, wenn die Blutgruppen von Mutter und Kind nicht zusammenpassen.

  • B-Streptokokken

    Die normalerweise harmlosen B-Streptokokken können gefährlich werden, wenn sie bei einer Schwangeren auftreten. Bei der Geburt kann das Baby mit den Bakterien infiziert werden. Um diese Gefahr auszuschließen, wird die Schwangere gegen Ende der Schwangerschaft auf B-Streptokokken untersucht.

Die normale Schwangerschaftsvorsorge umfasst nicht die Untersuchungen, die durch die Pränataldiagnostik möglich sind. ( Foto: Shutterstock- _Juice Dash   )

Die normale Schwangerschaftsvorsorge umfasst nicht die Untersuchungen, die durch die Pränataldiagnostik möglich sind. ( Foto: Shutterstock- _Juice Dash )

Gesetzliche Vorgaben zur Schwangerschaftsvorsorge und für Schwangere

Per Gesetz ist die Ausstellung eines Mutterpasses verpflichtend, in den die Ergebnisse der Untersuchungen eingetragen werden. Außerdem wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen festgestellt, ob die Schwangere eventuell eine besondere Schonung braucht und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgesprochen werden muss.

Mutterpass ist verpflichtend

Wenn nicht bei der Feststellung der Schwangerschaft, dann bei der ersten Trimester-Untersuchung: Der Arzt stellt den Mutterpass aus, auf den die Schwangere per Gesetz Anspruch hat. Dort werden alle Ergebnisse der einzelnen Untersuchungen eingetragen. Die Schwangere sollte den Mutterpass daher immer bei sich führen, damit im Notfall ein Ersthelfer erkennen kann, ob Besonderheiten bei der Schwangerschaft vorliegen.

Eingetragen werden im Mutterpass unter anderem die folgenden Daten:

  • Daten zur Anamnese
  • Untersuchungsergebnisse
  • berechneter Geburtstermin
  • Aufenthalte im Krankenhaus
  • Ergebnisse der drei großen Untersuchungen mit Lage und Größe des Kindes
  • Geburtsverlauf
  • Daten zum Neugeborenen

Gesetzlicher Anspruch auf Freistellung

Damit die werdende Mutter die nötige Schwangerschaftsvorsorge wahrnehmen kann, muss sie seitens des Arbeitgebers für die betreffende Zeit freigestellt werden. Dies sieht § 7 des Mutterschutzgesetzes vor. Dies gilt auch bei Frauen, die nicht gesetzlich versichert sind. Die Freistellung hat dabei für die Dauer der Untersuchung zu erfolgen und bezieht sich auch auf die Zeit, die für Vorbereitung und Anfahrt zum Untersuchungstermin anfällt.

Ein Verdienstausfall darf nicht entstehen. Dennoch sollte die Schwangere Rücksicht nehmen und Termine möglichst auch arbeitgeberfreundlich vereinbaren. Wenn eine Aushilfskraft für die Dauer der Untersuchungen nötig wird, sollte der Termin so früh wie möglich vereinbart und bekannt gegeben werden.

Die normale Schwangerschaftsvorsorge umfasst nicht die Untersuchungen, die durch die Pränataldiagnostik möglich sind. ( Foto: Shutterstock-Africa Studio )

Die normale Schwangerschaftsvorsorge umfasst nicht die Untersuchungen, die durch die Pränataldiagnostik möglich sind. ( Foto: Shutterstock-Africa Studio )

Schwangerschaftsvorsorge vs. Pränataldiagnostik

Die normale Schwangerschaftsvorsorge umfasst nicht die Untersuchungen, die durch die Pränataldiagnostik möglich sind. Letztere sind deutlich umfassender und erkennen mögliche Risiken, die durch die Vorsorgeuntersuchungen nicht abgedeckt werden.

Aktuell wird versucht, die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik verstärkt mit moderner Technik in das häusliche Umfeld zu verlegen, sodass die Schwangeren entlastet werden. Eine moderne Sensorik sowie die Nutzung künstlicher Intelligenz soll dies bewirken.

Ab der zwölften Schwangerschaftswoche wird ein Ersttrimestertest angeboten, der sich aus Blut- und Ultraschalluntersuchung zusammensetzt. Dabei wird getestet, ob ein erhöhtes Risiko für eine Trisomie vorliegt. Diese Chromosomenabweichungen ziehen, wenn sie festgestellt werden, weitere Untersuchungen nach sich. Dazu gehört eine Fruchtwasseruntersuchung, bei der Zellen aus dem Fruchtwasser entnommen unter untersucht werden.

Wird der Verdacht auf eine Trisomie bestätigt, hat die Mutter jetzt noch die Möglichkeit, sich gegen das Kind zu entscheiden. Dabei sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine tatsächliche 100-prozentige Sicherheit auf eine Fehlbildung in den Chromosomen erst nach der Geburt feststehen kann.

Video: Empfehlenswerte Vorsorgeuntersuchungen | Schwangerschaft & Geburt | Eltern ABC | ELTERN

Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme

Eine Schwangere ist nicht verpflichtet, die Vorsorge durch einen Arzt vornehmen zu lassen. Die Betreuung durch die Hebamme ist ebenfalls möglich, allerdings kann sie keinen Ultraschall vornehmen. Wer diesen wünscht, muss zusätzlich zu einem Frauenarzt gehen. Treten Komplikationen auf, wird die Hebamme die Schwangere ohnehin an den Arzt verweisen.

Dies gilt auch bei einer Beckenendlage: Die Hebamme darf eine solche nicht entbinden, die Geburt wird dann im Krankenhaus oder im Geburtshaus, sofern das an ein Krankenhaus angeschlossen ist, erfolgen müssen.

Die meisten Schwangeren nutzen die Möglichkeit der gemeinsamen Betreuung durch Arzt und Hebamme, zumal viele Hebammen auch naturheilkundliche Verfahren und Mittel anwenden, um typische Schwangerschaftsbeschwerden zu lindern.

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