Elternzeit & Elterngeld

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Elternzeit und Elterngeld ermöglichen es Müttern und Vätern in Deutschland, mit einer finanziellen Absicherung ganz oder teilweise aus der Erwerbstätigkeit auszuscheiden und sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen.

Eltern wird das Elterngeld für maximal 12 Monate gezahlt. Der Zeitraum kann frei untereinander aufgeteilt werden. Ein Elternteil kann mindestens zwei und maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen. Zwei zusätzliche Monate wird Elterngeld gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung ihres Kindes beteiligen und mindestens für zwei Monate ein Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehenden werden aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate ausgezahlt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten zwölf Monate des jeweiligen Elternteils. Bei einem Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro beträgt die Elterngeldrate 67 %. Bei Geringverdienern (Einkommen unter 1000 Euro) ersetzt das Elterngeld das fehlende Einkommen schrittweise bis zu 100 %. Bei einem Nettoeinkommen von 1200 Euro und mehr sinkt die Ersatzrate auf 65 %. Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die vor der Geburt ihres Kindes höchstens 30 Stunden pro Woche gearbeitet haben, wie beispielsweise Studenten, Hausfrauen oder Eltern, die aufgrund der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Der Höchstsatz des Elterngeldersatzrate beträgt 1800 Euro.

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Für die Eltern ist es auch möglich, gleichzeitig Elternzeit zu nehmen. Während dieser Zeit besteht keine oder nur eine teilweise Erwerbstätigkeit von 30 Wochenstunden; das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt jedoch bestehen. Arbeitnehmer müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich von ihrem Arbeitgeber verlangen und sich für die kommenden zwei Jahre festlegen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung besteht für den Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Nach Ablauf der Elternzeit kann er wieder auf seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren.

Diese Infografik zeigt alle wichtigen Daten auf einen Blick:

Infografik: Elterngeld im Überblick

Infografik: Elterngeld im Überblick


Bildnachweis: © freeimages.com – Randa Clay

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